Faires Miteinander !

Wo viele Menschen zusammenkommen sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen vorzunehmen, vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern. 


Freude, sich Wohlfühlen, Freundlichkeit, Ruhe und Ordnung im Stall und auf den Reitanlagen ist oberstes Gebot. 

Unsere Stallordnung gilt für alle Einsteller und ist auch für Familienangehörige, Gastreiter und Besucher bindend.

  • Die Anlage ist sauber zu halten (z.B Putzplätze, gegebenenfalls Boxen, Stallgassen bitte sofort reinigen, Müll sachgerecht entsorgen, *wir sind keine Müllsammelstelle)
  • Pferde dürfen nur an entsprechenden Putz und Waschplätzen gereinigt werden - diese sind immer sauber zu hinterlassen. (Haare in die dafür vorgesehenen Tonnen entsorgen)
    An den Boxen sind nur die darin eingestallten Pferde geputzt werden. 
  • Grundsätzlich ist respektvoll mit allen Pferden und Tieren umzugehen. Das heisst auch, dass auf zb. Hengste Rücksicht genommen wird und kein Pferd an den Boxen und Paddocks geparkt wird.
  • Reiten auf eigene Gefahr! Auf der gesamten Anlage besteht HELM PFLICHT! Ebenso ist empfohlen gutes bzw. entsprechendes Schuhwerk zu tragen. Eltern haften für Ihre Kinder / Jugendlichen!
  • Kaputte Gegenstände sind umgehend zu melden.
  • Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihre Plätze zurückzustellen.  Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden.

  • Die Reithalle, der Reitplatz sowie die Ovalbahn sind umgehend abzumisten und die Schubkarren gegebenenfalls zu entleeren.
  • Das freie laufenlassen der Pferde insbesondere in Gruppen ist auf dem Reitplatz, in der Halle sowie auf der Ovalbahn untersagt. Bitte schont die Sandböden. (kontrollierte Freiarbeit / Freiheitsdressur ist erlaubt) 
  • Longieren in der Reithalle ist untersagt. (Zentrifugieren bitte im Roundpen)
    Das Hofpersonal ist von dieser Regel ausgenommen.
  • Die allgemeine Reitordnung ist einzuhalten, innerhalb des Reitplatzes gelten die Bahnregeln und Rücksichtnahme.
    In Sonderfällen wie Reitstunden oder auch auf schwächere Reiter sowie Kinder ist äußerste Rücksichtnahme geboten. Laute Geräusche um Pferde zu beschleunigen oder zu korrigieren sind mit Vorsicht zu gebrauchen, dies kann unter Umständen anderen Reitern in der Bahn Probleme bereiten.
  • Fremdtrainer sind aus organisatorischen Gründen nur nach Absprache erlaubt und werden nur Hofseitig organisiert.
  • Kurse und diverse Veranstaltungen werden aus organisatorischen Gründen nur über den Hof organisiert.
  • Hofeigener Unterricht hat immer Vorrang und man achtet insbesondere auf Jungpferde in der Bahn.
  • Das selbstständige Nachfüttern ist nicht erlaubt.
  • Das selbstständige nachstreuen von Sägespänen in den Boxen ist nicht erlaubt.
  • Das Rauchen ist in den Stallungen und anderen Räumlichkeiten aus Sicherheitsgründen untersagt. Bitte geht ins Freie und werft die Zigaretten in einen Aschenbecher und nicht auf den Boden und nicht auf den Misthaufen! 
  • Hunde sind an der Leine erlaubt! (in Toblaten gilt grundsätzlich Kurzleinenpflicht).
    Die Hof-eigenen Hunde sind zu beachten und haben Vorrang. 
    Hundekot ist umgehend zu entsorgen. Im Heustadel und Reiterstüberl sind nicht Hof eigene Hunde ausnahmslos verboten. Den Eigentümern des Betriebs steht es frei Hunde vom Gelände zu verweisen.
     
  • Dem Betriebseigentümer steht es frei im Notfall Hufschmied oder Tierarzt für die Tiere am Hof zu organisieren und dies den Besitzern in Rechnung zu stellen.
  • Betriebsfremde Pferde sind nur nach Anmeldung berechtigt die Anlage zu nützen.
  • Die Einteilung von Boxen und Paddocks wird immer Tierschutzkonform, nach besten Gewissen und Wissen vom den Stallbetreibern eingeteilt. Es kann also immer wieder Anpassungen geben wenn es dazu Anlass gibt. 
 
  • Wann die Weidesaison beginnt sowie die Koppeleinteilung bzw. Herdeneinteilung und die Dauer der Koppel/Wiesenaufenthalte bestimmen die Betriebseigentümer oder ist gegebenenfalls zu besprechen. Einzelhaltung ist nicht in unserem Sinne und nicht erwünscht. Ausnahmen Einzelhaltung: Hengste, unsoziale, kranke oder bedürftige Pferde.

  • Unkollegiales Verhalten oder Nichteinhalten der Hofregeln kann zu einem Platz oder sogar Stallverweis führen.

  • Alle Einsteller sowie Nutzer der Anlage verhalten sich Tierschutzkonform, sonst werden sie der Anlage verwiesen.

  • BETRIEBSFREMDEN PERSONEN IST DER ZUGANG ZU DEN STALLUNGEN, ALLEN NEBENRÄUMEN SOWIE KOPPELN UNTERSAGT!
    FÜTTERN NICHT EIGENER PFERDE IST VERBOTEN!
    Bei nicht Einhaltung droht eine Strafanzeige.

 

 
HAFTUNG
Alle Vorgänge auf der Reitanlage geschehen auf eigene Gefahr. Der Hofinhaber haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes und/oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Alle Pferde sind privat Haftpflicht zu versichern.

 

KÜNDIGUNGSFRIST FÜR EINSTELLER:

Grundsätzlich wenn nicht anders vereinbart gilt 1 Monat Kündigungsfrist.
Bei Verstoß der Hofregeln oder grober Fahrlässigkeit kann es zu einer fristlosen Kündigung kommen.

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